Erneute Kita-Schließungen in Gera
Notbetreuung ab 29. März 2021 (Formulare im Artikel)
Bezugnehmend auf die derzeitige Pandemielage erlässt die Stadt Gera eine Allgemeinverfügung …
zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in Verbindung mit der aktuell geltenden Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese tritt mit Wirkung zum 24. März 2021 in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich 11. April 2021.
Unsere Geraer Kitas bieten eine Notbetreuung an. Den Antrag mit Arbeitgeberbescheinigung dazu finden Sie HIER. Außerdem finden Sie HIER die datierte Anmeldung ihres Kindes für Ihre Kita. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Einrichtung über Regelungen und Öffnungszeiten der Notbetreuung. Wir danken für Ihr Verständnis
Die Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.